Ihre Testaments­spende

Sie haben den Wunsch sich auch über ihr Lebensende bürgerschaftlich zu engagieren?

Bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung

Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin Gutes zu tun. Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.

Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in die Region Ludwigshafen und die Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens investieren möchte, findet in der Bürgerstiftung Ludwigshafen einen verlässlichen Partner. Mit der Spende oder Zustiftung würden die gemeinnützigen Projekte der Bürgerstiftung unterstützt und verwirklicht werden. Damit würde automatisch zur Förderung neuer Ideen und zur Sicherung der Zukunft der Bürgerstiftung beigetragen werden.

Der Erblasser kann auf Wunsch selbst bestimmen ob mit seinem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert werden soll oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließen soll und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit die Bürgerstiftung Ludwigshafen in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einzusetzen und Ihren Nachlass positiv in die Zukunft zu investieren. Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Wenn Sie überlegen, die Bürgerstiftung Ludwigshafen in Ihrem Testament zu bedenken oder gerne näher beraten werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter buergerstiftung@bs-lu.de.

In besonderer Erinnerung

Ursula und Hans Bayer